Das Fahrrad wird als Alternative zum Auto ständig beliebter. Immer mehr Weyher*innen nutzen für ihre täglichen Fahrten das Rad. Sie tragen damit auch zugleich zu einer Verringerung der Schadstoffbelastung durch Kraftfahrzeuge bei.
Diese für Weyhe an sich positive Entwicklung führt aber inzwischen zu der drängenden Frage: Wo sollen diese Fahrräder untergebracht werden?
Deswegen stellen wir den Antrag, dass eine Weyher Fahrradabstellplatzsatzung in die Stellplatzsatzung der Gemeinde aufgenommen wird, sodass auf privatem Grund eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen errichtet wird.
Bauherr*innen müssen somit bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ganz konkret darstellen, wo und wie sie den Bedarf an Fahrradabstellplätzen unterbringen werden.
Hier ist die heute gültige Fassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Weyhe vom 14.12.17:
https://bit.ly/StellplatzWeyhe
In der gültigen Fassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Weyhe vom 14.12.17 fällt auf, dass lediglich von Stellplätzen ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgegangen wird.
Während in der Öffentlichkeit v.a. die Quantität diskutiert wird, ist es uns ebenfalls wichtig, auf die Qualität der Stellplätze hinzuweisen (Mindestbreite, keine „Felgenklemmer“, Möglichkeit Rahmen anzuschliessen, ebenerdiger oder Rampen-Zugang, für e-Bikes geeignet, ausreichender Anteil für Hänger/Lastenräder vorsehen, Wetterschutz).
Hilfreich finden wir es, wenn die Gemeinde gleich die Gelegenheit nutzt, gute Beispiele in einer allgemeinverständlichen Broschüre zu veröffentlichen, die dann den offiziellen Satzungstext nur als ein Kapitel enthält und auch noch gleich Kontaktadressen zur Beratung anbietet. Das ist in anderen Städten gut gelungen.
Eine Satzung kann sogar mit Bildern versehen werden, um sie deutlicher zu machen.
Grundlage unserer Anstrengungen muss der Nationale Radverkehrsplan sein. Dieser sieht bereits vor, dass je Wohnung mindestens zwei Stellplätze für Fahrräder eingeplant werden.
Der Bedarfswert pro Fahrrad zuzüglich der Zufahrts- und Rangierflächen liegt bei 1,5 m², für Lastenräder, Fahrradanhänger etc. ist der Bedarf zu verdoppeln, also auf ca. 3 m². Es ist davon auszugehen, dass der künftige Bedarf aufgrund der steigenden Zahl dieser Räder weiter steigen wird und diese dann 5 – 10 % aller Abstellplätze einnehmen werden; in Gemeindeteilen mit hohem Radverkehrsanteil könnte dieser Wert auch höher liegen
[Zukunftsnetz Mobilität 2017].
Anlehnbügel zur Diebstahlsicherung sind Pflicht.
(Quelle: https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/forschung/schwerpunktthemen/fahrradparken-
wohngebieten)
Ziel muss es sein, dass die Fahrradabstellplatzsatzung in die Stellplatzsatzung der Gemeinde mit aufgenommen wird und somit verbindliche Rahmenbedingungen schafft, um Weyhe als fahrradfreundliche Gemeinde voranzubringen.