Entwicklung von energetischen und ökologischen Baustandards im Neubau und bei der Sanierung von kommunalen Bauprojekten in Weyhe

Entwicklung von energetischen und ökologischen Baustandards im Neubau und bei der Sanierung von kommunalen Bauprojekten in Weyhe
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Die öffentliche Hand muss Vorbild sein

Öffentliche und private Gebäude in Deutschland verbuchen laut Bundesregierung für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung einen Anteil von 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs. Sie stehen für fast 20 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird deshalb der ordnungspolitische Rahmen im Bau abgesteckt. Es regelt, welche energetischen Mindeststandards Neubauten und Bestandsgebäude bei einer größeren
Sanierung einhalten müssen. Die Bundesregierung hat außerdem am 17. Juni 2020 die langfristige Renovierungsstrategie beschlossen. Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik können teilweise bis zu 80 Prozent des Energiebedarfs eines Gebäudes eingespart werden.

Auch die sogenannte graue Energie, also die Primärenergie die zu Erstellung eines Gebäudes benötigt wird, ist gerade bei Neubauten nicht zu vernachlässigen.

Die Gemeinde Weyhe hat darüber hinaus den Klimanotstand ausgerufen. Gerade deshalb muss die Gemeinde bei der notwendigen CO2-Einsparung Vorbild sein und letztlich sogar Wege zum klimaneutralen Gebäude aufzeigen. Auch bei der Nutzung von ökologischen Baustoffen kann die
Gemeinde Vorbild sein.

Deshalb beantragen wir, eigene Baustandards nach entsprechenden Kriterien für öffentliche Gebäude zu entwickeln. Dabei sollen die Anforderungen an Neubau und Sanierung unter Einbeziehung der
bestehenden Förderungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erhöht werden. Ausnahmen soll es nur dann geben, wenn die Erhöhung der Anforderungen technisch nicht möglich, rechtlich nicht zulässig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Ziel muss aber der klimaneutrale Gebäudebestand der öffentlichen Gebäude sein.

Die Baustandards sollen beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Erstellung eines Neubaus als KfW-Effizienzhaus 40 oder Passivhaus
  • Bei einer Gesamtsanierung oder Teilsanierung soll mindestens der KfW Stand 55 geplant werden
  • Eine klimaneutrale Beheizung der Gebäude z.B. mit einer Wärmepumpe oder Biomasseanlagen soll berücksichtigt werden
  • Installation von PV-Anlagen bei Sanierung und Neubau in Verbindung mit Gründächern
  • Vergleich der verschiedenen Baustoffe nach ökologischen Kriterien wie z.B. CO2-Verbrauch bei der Produktion und Entsorgung der Baustoffe

Für weitere Anregungen sind wir natürlich offen.